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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Domaschka GmbH + Co. KG, Lauterbach, nachstehend „Verkäufer“ genannt
Diese Bedingungen gelten für die Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers. Hiervon Abweichendes gilt nur nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers. Mündliche und vermittelte Angebote, Aufträge und Zusagen werden nur durch schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich.
Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Preise gelten ab Lager des Verkäufers; Frachtangaben erfolgen unverbindlich.
Proben oder Abbildungen gelten als Durchschnittsmuster. Bei Stornierungen erteilter Aufträge werden 5% des Auftragswertes als Bearbeitungsgebühr berechnet; es bleibt vorbehalten weiteren Schaden geltend zu machen.
Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers ggf. dessen Herstellers oder Großhändlers. Die Gefahr geht mit Verladung auf den Käufer über. Wenn Anlieferung vereinbar ist, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Käufer garantiert Befahrbarkeit der Entladestelle mit schwerem Lastzug, unverzügliche und sachgemäße Entlademöglichkeit. Bei Anlieferung durch den Verkäufer gelten die Regeln des Versendungskaufes, §447 BGB.
Rücklieferungen müssen innerhalb 4 Wochen nach Absprache fracht- und kostenfrei für den Verkäufer erfolgen. Zurückgenomen werden nur original verpackte Paletten, bzw. Gebinde. Für Rücknahmen werden 10-25% des Verkaufspreises als Bearbeitungsgebühr berechnet. Extra bestellte Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Liefertermine bedürfen schriftlicher Bestätigung. Vom Verkäufer nicht zu vertretene höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse befreien den Verkäufer von der Lieferungs- und Leistungspflicht auch für den Fall der Unmöglichkeit. Der Verkäufer unterrichtet den Käufer in solchem Fall unverzüglich. Der Verkäufer haftet im Übrigen nur für von ihm zu vertretende grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Unvorhersehbare Kostensteigerungen zwischen Vertragsschluss und Lieferung, die ein Festhalten am vereinbarten Preis unzumutbar machen, führen zu Neuverhandlungen über einen höheren Preis.
Die Rechnung ist nach Erhalt sofort fällig. Sie geraten innerhalb von 30 Tagen in Verzug. Ab Verzugseintritt berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Verkäufer kann weiteren Schaden geltend machen.
Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszufahren. Offene und gestundete Rechnungs-beträge können sofort fällig gestellt und sofortige Barzahlung auch für hereingenommene Wechsel verlangt werden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Der Käufer hat gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, in jedem Fall aber vor Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen.
Einbezogene DIN-Normen bei zu liefernden Sachen sind Warenbeschreibung und keine Eigenschaftszusicherungen i.S.v. §459 II BGB. Letztere erfordern ausdrückliche Vereinbarung. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Beanstandung.
Nach fristgerechter berechtigter Beanstandung ist der Verkäufer zu Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung berechtigt; Schadenersatz ist ausdrücklich ausgeschlossen. Macht der Verkäufer von vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungs-ansprüche zu. Der Verkäufer haftet weitergehend und im Übrigen nur dann, wenn er den konkreten Schaden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers, Vorbehaltsware.
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung durch den Käufer erfolgt im Auftrag des Verkäufers, ohne dass dieser daraus verpflichtet wird. Über gesetzlichen Eigentumserwerb hinaus überträgt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt im Werte der Vorbehaltsware Miteigentum an der daraus entstehenden Sache. Diese hat der Käufer mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren.
Für Veräußerung oder Einbau der Vorbehaltsware gelten die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt als an den Verkäufer abgetreten. Dies umfasst auch das Recht auf Eintragung einer Sicherheitshypothek. Diese Vorausabtretung gilt auch hinsichtlich anderer Forderungen des Käufers.
Der Käufer wird bei Vorliegen vorstehender Voraussetzungen unter Widerrufsvorbehalt ermächtigt, Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsverkehr zu veräußern, verarbeiten und abgetretene Forderungen einzuziehen. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über jede Art von Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretene Forderung zu unterrichten sowie die ihm für die Rechtverfolgung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
Wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht oder Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen, so hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers die Vorbehaltsware herauszugeben sowie die abgetretenen Forderungen offenzulegen und dem Verkäufer alle zur Einziehung notwendigen Unterlagen herauszugeben und Auskünfte zu erteilen.
Die folgenden Ausnahme-Regeln gelten, wenn der Käufer weder Kaufmann noch juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist:
- Wenn Lieferverzug des Verkäufers nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Verkäufer nur auf den Differenzbetrag zwischen Vertragspreis und dem vom Käufer aus der Schadensminderungspflicht für Deckungskauf aufgewendetem Betrag.
- Neuverhandlungen über den Preis erfordern einen Zeitraum von vier Monaten zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin.
- Die Anzeigepflicht für Mängel nach Lieferung erstreckt sich auf die offensichtlichen Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen. Bei anderen Mängeln gilt die gesetzliche Regelung.
Die Domaschka GmbH + Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Wiesbaden, Kontakt 0611-136172 verhandelt werden.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter www.domaschka-dach.de
Erfüllungsort ist Lauterbach. Gerichtsstand – auch für Wechsel- u. Scheckklagen – ist Lauterbach, wenn die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. Im nichtkaufmännischen Verkehr ist der Wohnsitz des Beklagten Gerichtsstand. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Haager Kaufrechts.
Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Lauterbach, März 2025